| Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Wird die Dr. Gert Gasser-Hydrogeologie, Bohrwesen GmbH (nachfolgend
als Dr. Gasser GmbH bezeichnet) im Rahmen eines Gesamt-oder Teilprojektes
mit der Durchführung von geohydrologischen und hydrogeologischen Untersuchungen
betraut, handelt die Dr. Gasser GmbH namens des Auftraggebers.
2. Seitens der Dr. Gasser GmbH werden kopierfähige Text- bzw.
Planunterlagen (Anzahl lt. Angebot) geliefert. Zusätzliche Exemplare
werden getrennt berechnet: bis zu 10 Textseiten, 5 Anlagen €115,00
(netto) / >10/5 €200,00 (netto) je Mehrexemplar. Die Herstellung von
zusätzlichen Farbkopien/-durcken wird gesondert in Rechnung gestellt.
Originalunterlagen verbleiben bei der Dr. Gasser GmbH.
3. Angeboten der Dr. Gasser GmbH liegen die "Honorarrichtlinien
für Technische Büros", letzte Ausgabe, zugrunde; sie sind verbindlich
und gelten 6 Monate ab Angebotslegung.
4. Ergänzungen über den Rahmen des Angebotes hinaus werden
nach Aufwand und Leistung gesondert berechnet.
5. Die Teilnahme an Besprechungen im Rahmen des Gesamtprojektes
ist bis zum Ausmaß von insgesamt 5 Stunden im Angebot berücksichtigt.
6. Dr. Gert Gasser handelt für jegliche Projektsabwicklung grundsätzlich
als Geschäftsführer der Dr. Gasser GmbH. Während
der Durchführung der Arbeiten erfolgt regelmäßiger
Informationsaustausch mit dem Auftraggeber.
7. Vertritt der Geschäftsführer Dr. Gert Gasser den Auftraggeber
vor Behörden oder Ämtern, so wird der vereinbarte Stundensatz
(letztgültige Fassung der Honorarrichtlinien für Technische Büros)
mit dem Faktor 2 bewertet.
8. Die Abrechnung von Bohr- und Brunnenbauarbeiten, Pump- und Versickerungsversuchen,
Niederbringung von GW_Beobachtungsstellen erfolgt durch den Auftraggeber
- nach Prüfung der Rechnung bzw. Abzeichnung allf. Berichte seitens
der Dr. Gasser GmbH - direkt mit den ausführenden Firmen (nur konzessionierte
Unternehmen).
9. Übernimmt die Dr. Gasser GmbH als Generalunternehmer Fremdrechnungen
(Dienstleistungen), so werden 15% Gemeinkosten-Zuschlag verrechnet.
10. Ausführende Firmen sind zur Rechnungslegung nach tatsächlichem
Aufwand und erbrachter Leistung berechtigt.
11. Teilrechnungen werden monatlich nach tatsächlichem Aufwand
und erbrachter Leistung gestellt.
12. Die Dr. Gasser GmbH ist nach Übergabe des Untersuchungsberichts
berechtigt, Schlußrechnungen zu legen.
13. Zahlungsziel (Dr. Gasser GmbH, ausführende Firmen): 14
Tage ohne Abzug. Gerichtsstand: Schwaz.
14. Angebote der Dr. Gasser GmbH sind deren geistiges Eigentum und
dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung anderen Firmen bzw. Büros
zur Verfügung gestellt werden.
Dr. Gert Gasser - Hydrogeologie, Bohrwesen Ges.m.b.H., A-6200 Jenbach,
Rotholz HNr. 381, Firmenbuchnr.: FN 52.750z, UID: ATU 33049803 |