Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Wird die Dr. Gert Gasser-Hydrogeologie, Bohrwesen GmbH (nachfolgend als Dr. Gasser GmbH bezeichnet) im Rahmen eines Gesamt-oder Teilprojektes mit der Durchführung von geohydrologischen und hydrogeologischen Untersuchungen betraut, handelt die Dr. Gasser GmbH namens des Auftraggebers.

2. Seitens der Dr. Gasser GmbH werden kopierfähige Text- bzw. Planunterlagen (Anzahl lt. Angebot) geliefert. Zusätzliche Exemplare werden getrennt berechnet: bis zu 10 Textseiten, 5 Anlagen €115,00 (netto) / >10/5 €200,00 (netto) je Mehrexemplar. Die Herstellung von zusätzlichen Farbkopien/-durcken wird gesondert in Rechnung gestellt. Originalunterlagen verbleiben bei der Dr. Gasser GmbH.

3. Angeboten der Dr. Gasser GmbH liegen die "Honorarrichtlinien für Technische Büros", letzte Ausgabe, zugrunde; sie sind verbindlich und gelten 6 Monate ab Angebotslegung.

4. Ergänzungen über den Rahmen des Angebotes hinaus werden nach Aufwand und Leistung gesondert berechnet.

5. Die Teilnahme an Besprechungen im Rahmen des Gesamtprojektes ist bis zum Ausmaß von insgesamt 5 Stunden im Angebot berücksichtigt.

6. Dr. Gert Gasser handelt für jegliche Projektsabwicklung grundsätzlich als Geschäftsführer der Dr. Gasser GmbH. Während der Durchführung der Arbeiten erfolgt regelmäßiger Informationsaustausch mit dem Auftraggeber.

7. Vertritt der Geschäftsführer Dr. Gert Gasser den Auftraggeber vor Behörden oder Ämtern, so wird der vereinbarte Stundensatz (letztgültige Fassung der Honorarrichtlinien für Technische Büros) mit dem Faktor 2 bewertet.

8. Die Abrechnung von Bohr- und Brunnenbauarbeiten, Pump- und Versickerungsversuchen, Niederbringung von GW_Beobachtungsstellen erfolgt durch den Auftraggeber - nach Prüfung der Rechnung bzw. Abzeichnung allf. Berichte seitens der Dr. Gasser GmbH - direkt mit den ausführenden Firmen (nur konzessionierte Unternehmen).

9. Übernimmt die Dr. Gasser GmbH als Generalunternehmer Fremdrechnungen (Dienstleistungen), so werden 15% Gemeinkosten-Zuschlag verrechnet.

10. Ausführende Firmen sind zur Rechnungslegung nach tatsächlichem Aufwand und erbrachter Leistung berechtigt.

11. Teilrechnungen werden monatlich nach tatsächlichem Aufwand und erbrachter Leistung gestellt.

12. Die Dr. Gasser GmbH ist nach Übergabe des Untersuchungsberichts berechtigt, Schlußrechnungen zu legen.

13. Zahlungsziel (Dr. Gasser GmbH, ausführende Firmen): 14 Tage ohne Abzug. Gerichtsstand: Schwaz.

14. Angebote der Dr. Gasser GmbH sind deren geistiges Eigentum und dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung anderen Firmen bzw. Büros zur Verfügung gestellt werden.



Dr. Gert Gasser - Hydrogeologie, Bohrwesen Ges.m.b.H., A-6200 Jenbach, Rotholz HNr. 381, Firmenbuchnr.: FN 52.750z, UID: ATU 33049803